Kosten - AnwaltkanzleiEM1

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Kosten

 
Kann ich mir einen Anwalt leisten?

Das ist die Frage, die sich wohl jeder stellt, wenn man rechtlichen Beistand benötigt.
Die nachstehenden Erläuterungen sollen einen ersten Überblick geben.

Scheuen Sie sich nicht uns direkt anzusprechen.

Grundlegendes:

Die Vergütung für einen Rechtsanwalt ergibt sich aus dem 
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Preise und Kosten können nicht beliebig und willkürlich festgesetzt werden.
Darüber hinaus können Rechtsanwalt und Mandant eine Vergütung miteinander vereinbaren.
Dies bietet sich an, wenn einer besonderen Situation entsprechend Rechnung getragen werden soll.
Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Streitwert (dem Wert um den "gestritten" werden soll).
Ist dieser Wert niedrig, so fällt auch die Anwaltsvergütung im Verhältnis niedrig aus.

Staatliche Hilfen:

Für Mandanten mit niedrigem Einkommen oder jenen, die Sozialleistungen empfangen (z.B. "Hartz IV")
gibt es staatliche Hilfen.
Jeder soll zu seinem Recht kommen und nicht nur der finanziell "Starke".

Wie Sie diese Hilfe bekommen und wohin Sie sich wenden müssen, erfahren Sie << hier >>.

Rechtsschutzversicherung:

Sind Sie rechtsschutzversichert, müssen Sie mit keinen weiteren Kosten rechnen. Die Versicherung trägt Anwalts-
und Gerichtskosten in voller Höhe (abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung - in der Regel 150,00 €).

Näheres dazu erfahren Sie << hier >>.

Die Erstberatung:

Der Rechtsanwalt darf für die Erstberatung bis zu 190,00 € verlangen.
Wird im Rahmen der Beratung ein Schriftsatz erstellt, kann sich diese Gebühr auf 250,00 € erhöhen.
Die tatsächliche Höhe der Erstberatungsgebühr richtet sich u.a. nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit.
Erteilen Sie uns den Auftrag, für Sie tätig zu werden, fällt keine Erstberatungsgebühr an.

Hinweis:

Häufig ist es sogar so, dass Sie die Kosten für Ihren Anwalt nicht bezahlen müssen
bzw. nach gewonnenem Rechtsstreit zurückerhalten.

Ist zum Beispiel Ihr Gegner überwiegend schuld an einem Verkehrsunfall, haben Sie gegen diesen
bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen Kostenerstattungsanspruch.
Diesen machen wir im Anschluss an das Verfahren gerne für Sie geltend.

Grundsätzlich gilt: Wer einem anderen geschadet hat, trägt auch die (notwendigen) Kosten für dessen Rechtsanwalt.



 
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